• Mayr-Arbeitsbuehnen-Schulung-Praxis-Theorie

Nutzen Sie unsere professionellen und kostengünstigen Schulungen für Ihre Sicherheit – und die Ihrer Mitarbeiter!

Hubarbeitsbühnen-Schulung, Bedienerschulung gemäß DGUV 308-008

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Mayr-Arbeitsbuehnen-Schulung-Praxis-Theorie

Informationen zur Schulung

DGUV 308-008

MRC bildet Sie und Ihre Mitarbeiter in der sicheren Bedienung von Hubarbeitsbühnen aus. Dazu können Sie die Sicherheitsschulung für Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV 308-008 (Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz) durch uns durchführen lassen. Nach erfolgreichem Abschluss erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, dass zum Fahren und Bedienen von Hubarbeitsbühnen berechtigt. Die Schulung dauert ein Tag und erfolgt in Theorie und Praxis. Hier werden gesetzliche Grundlagen, Arbeitssicherheit und Umgang geschult.

Das richtige Verhalten im Umgang mit Hubarbeitsbühnen macht den sicheren Unterschied. Die Schulung ist für jegliche Bediener von Arbeitsbühnen interessant, wie z. B. Monteure, Handwerksgesellen und weiteren Berufsgruppen. Aber auch Führungskräfte können durch die erfolgreiche Teilnahme nützliche Informationen rund um die Themen Arbeitsorganisation und Haftungsbeschränkung erlangen und sich weiter qualifizieren.

Die Schulungen können individuell auch auf Ihren Betrieb abgestimmt werden, z. B. bei der Auswahl der Gerätekategorien. Diese sind:

– LKW-Arbeitsbühnen
– Selbstfahrer
– Scherenarbeitsbühnen
– Spezial-Arbeitsbühnen

Die Schulungen werden durch eigene, erfahrene Ausbilder durchgeführt. Auch andere Schulungen, wie z. B. Flurförderfahrzeug (Staplerschein) oder Kranschein können nach Absprache angeboten werden. Die Schulungen können auch gerne in Ihrem Unternehmen stattfinden – so sparen Sie Anfahrzeit für Ihre Mitarbeiter.

Die modernen Hubarbeitsbühnen sind sehr sichere Arbeitsgeräte. Doch trotzdem kann es zu Unfällen kommen. Durch eine Schulung durch MRC können Sie das Unfallrisiko minimieren, in dem z. B. als ein Themenpunkt der Schulung ausschließlich dem Arbeitsumfeld widmet. Auch werden die Technik der Bühnen im Praxisteil genau betrachtet und vorgestellt.

Unternehmer, Führungskräfte und Vorgesetzte haben eine besondere Verantwortung, wenn es um den Schutz Ihrer Mitarbeiter geht. So besteht in Deutschland eine Unterweisungspflicht für alle betrieblichen Arbeitsmittel (ArbSchG, BetrSichV) – und dies sind auch Hubarbeitsbühnen. Die geschulten Inhalte unterweisen alle Teilnehmer in der Bedienung von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV 208-019 und DGUV 100-500 Kap. 2.10.

Erhöhen Sie durch eine Schulung Ihre Effizienz, Professionalität und die Sicherheit von sich und Ihren Mitarbeitern. Sie minimieren Gefährdungen und haben durch richtige Bedienung eine Zeitersparnis bei Übernahme und Einsatz.

Und denken Sie auch im Anschluss an die jährlichen Unterweisungen.
Sprechen Sie uns gerne an!

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