Hubarbeitsbühnen, Flurförderfahrzeuge, Krane, Teleskoplader und weitere Baumaschinen aller Art

Jahresunterweisung gemäß DGUV 1

Jahresunterweisung-Mayr-Arbeitsbühnen

Info zur DGUV 1

Jahresunterweisungen sind gemäß § 7 ArbSchG für jeden Unternehmer verpflichtend. Ebenfalls muss gemäß § 2 und § 4 Abs. 1 DGUV 1 bei allen betrieblichen Arbeitsmitteln eine jährliche Unterweisung der Mitarbeiter (Versicherten) erfolgen. MRC unterstützt Sie hier gerne mit der Durchführung.

Die Jahresunterweisungen können für Hubarbeitsbühnen, Flurförderfahrzeuge, Krane, Teleskoplader und weitere Baumaschinen aller Art durchgeführt werden. Durch unsere erfahrenen Trainer können wir auch individuell Ihre betrieblichen Themen und Sicherheitsvorgaben in der Jahresunterweisung gemäß DGUV 1 umsetzen.

Die Jahresunterweisung erfolgt gemäß DGUV 100-001 und kann auch gerne in Ihrem Betrieb stattfinden. So sparen Sie sich Zeit bei der Anfahrt Ihrer Mitarbeiter.

Auch als Mitarbeiter (Versicherter) sind Sie zur jährlichen Unterweisung verpflichtet (§ 15 DGUV 1). Die Jahresunterweisung dient der Arbeitssicherheit und Haftungsreduzierung. Nach der Teilnahme erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat.

Die Jahresunterweisung bietet diverse Themenschwerpunkte, die entsprechend im Vorfeld ausgewählt werden können. Im Gegensatz zur Bedien-Ausweis-Sicherheitsschulung ist kein ganzer Tag erforderlich, was die Zeit Ihrer Mitarbeiter und Ihnen spart.

MRC bietet die Jahresunterweisungen für Ihren Betrieb und Ihre Anforderungen an. Sprechen Sie uns gerne an!